Eduard Schwartz hatte vor 100 Jahren Synoden in erster Linie als Instrument zur Unterwerfung der Kirche unter den Willen des Kaisers gedeutet und dringend kritische Editionen der großen Zahl der überlieferten Aktenstücke gefordert. Besonders aus dem sog. »arianischen Streit« ist eine große Zahl solcher Aktenstücke überliefert, die den neuen Charakter der Institution »Synode« als Institution zwischen Kaiser und Episkopat deutlich macht.
In diesem theologischen aber auch kirchenpolitischen Konflikt hat diese neue Institution zwischen Kaiser und Kirche ihre volle Ausprägung und Entfaltung gefunden. Auch bei dogmatischen Auseinandersetzungen wird der Kaiser je eingebunden. Aus der Zeit der Herrschaft Constantius’ II. ist die größte Anzahl von Synodaldokumenten des 4. Jh. überliefert. Die Herrschaft mehrerer Kaiser führt zu neuen Konflikten. Die Rückkehr des Athanasius auf Befehl Constantins II. (338) führt zu heftigen Protesten, weil Athanasius nicht durch eine Synode vorher rehabilitiert worden war. Der Kaiser ist verpflichtet, Synodalurteile zu exekutieren, darf aber ohne Synodalurteile nicht in die innerkirchlichen Angelegenheiten eingreifen. In den Auseinandersetzungen um die die Rückkehr des Athanasius aus dem Exil stellen östliche Synoden sogar das traditionelle Amnestierecht des Kaisers erfolgreich in Frage.
Die Geschichte des arianischen Streites macht deutlich, dass und wie Synoden nach Regeln ablaufen, die Kaiser und Kirche im Prinzip binden, so manipulierbar das im Einzelfall auch unter Umständen war.Nachdem Theodosius I. das Edikt cunctos populos aufgrund der Beschlüsse der Konstantinopler Synode von 381 korrigieren mußte, verstärken sich im Osten Tendenzen der Kaiser, ohne Synodalbeschluß direkt Glaubensdekrete zu erlassen. Im Westen bleibt auch in den neuen Germanenreichen die Synode als institutionelle Ebene nun zwischen König und Episkopat erhalten und setzt sich ins Mittelalter fort.
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